Liebe Studis,
da uns viele Nachfragen bezüglich der aktuellen Regelungen für Prüfungen
erreichen, hier eine kleine Info.
Dem Plenarprotokoll des Berliner Abgeordnetenhaus vom 23.06.22 ist zu
entnehmen, dass Prüfungen, die im SoSe 2020, im WiSe 2020/2021, im SoSe 2021,
im WiSe 2021/2022 oder im Sommersemester 2022 abgelegt und nicht bestanden
werden, als nicht unternommen gelten. Des Weiteren liegen uns die Informationen
vor, dass begründete Anträge zur Verlängerung von Abschlussarbeiten unter
Berücksichtigung der pandemischen Lage großzügig bearbeitet werden sollen.
Hierfür muss weiterhin die Zustimmung der/des Betreuerin/Betreuers vorliegen.
Diese Beschlüsse sind bisher nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt zu finden und
haben somit noch keine rechtliche Gültigkeit. Sobald das Gesetz veröffentlich wird,
werdet ihr von Seiten der Hochschule informiert.
Hier der Link zum Gesetz- und Verordnungsblatt: https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/artikel.261829.php
Anbei findet ihr auch noch den Auszug aus dem Plenarprotokoll des Berliner
Abgeordnetenhaus vom 23.06.22.
Wir wünschen euch eine erfolgreiche Prüfungsphase!
Euer Studium und Lehre Team des AStA