Wie eine Professorin versucht sich Nutzungsrechte von Studierenden zu sichern.
Im Wintersemester 2015/2016 kamen Studierende des Fachbereichs IV auf mich und den AStA zu und ersuchten uns um Hilfe. Sie berichteten von einem Modul, in welchem sie Fotos machen sollten, welche im Anschluss an das Modul ausgestellt werden sollten. Klingt eigentlich gut – doch es gab Probleme:
Die Studierenden berichteten von einem Dokument, dass sie alle angehalten wurden zu unterzeichnen. Das hier für Euch beigefügte Dokument zeigt auf, dass sich die Professorin die Nutzungsrechte an den Werken der Studierenden sichern wollte. Interessanterweise sollte diese Vereinbarung nicht zwischen den Studierenden und der Hochschule geschlossen werden, sondern zwischen den Studierenden, der Professorin und deren Lebensgefährten. Die Professorin, um die es hier geht, ist Prof. Dr. Susanne Junker und ihr Lebensgefährte ist Tim van Beveren.
Die Vereinbarung zwischen Studierenden und den Lebenspartnern Junker/Beveren sah unter anderem eine zeitlich unbefristete Nutzung der Werke der Studierenden für jeden erdenklichen Zweck vor. So ist in der Vereinbarung zu lesen, dass die Werke der Studierenden „(…)ohne jede Beschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches und für alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke vervielfältigt, ausgestellt und öffentlich wiedergegeben werden können. Dies schließt auch die Nutzung für gewerbliche Zwecke ein. „
Ein Skandal. Hier eignete sich eine Beamtin, innerhalb ihres Dienstverhältnisses, die unbeschränkten Nutzungsrechte an den Werken ihrer Studierenden an. Auch eine gewerbliche Nutzung kommerzieller Art war nicht ausgeschlossen. Der AStA machte die Hochschule auf diesen Vorfall aufmerksam und sprach auch mit der Professorin. Die Hochschule versprach Prüfung, die Professorin verteidigte ihr Verhalten und der Lebensgefährte drohte der Hochschule und den Referenten*innen des AStA mit Klage.
Zwei Jahre später wiederholt sich nun die Geschichte. Auch diesmal kamen wieder Personen auf AStA Referenten*innen zu. Auch diesmal will sich die Professorin die Nutzungsrechte an den Werken der Studierenden sichern. Auf der Facebook-Seite der Hochschule kommentierte ich unter einem Artikel, in dem auch Herr van Beveren verlinkt war und stellte Fragen. Weshalb versucht sich hier eine Professorin erneut die unbeschränkten Nutzungsrechte an den Werken von Studierenden, privat zu sichern? Warum wird dies nicht unterbunden? Ein Lehrbeauftragter der Hochschule kommentierte diese Fragen und gab an, dass die Studierenden ihre Rechte nicht an eine Privatperson sondern an die Hochschule abtreten würden. Liest Mensch jedoch die beiden Versionen der Vereinbarung, fällt auf, dass weder Hochschule noch Fachbereich auch nur mit einem Wort erwähnt werden. Fakt ist, die Studierenden erteilen hier nicht der Hochschule die unbeschränkten Nutzungsrechte, sondern nur der Privatperson Frau Prof. Dr. Junker. Weiterhin wurde behauptet, dass es keine kommerzielle Nutzung gäbe. Fakt ist, dass eine kommerzielle Nutzung in keinem der Dokumente ausgeschlossen wird. In einem wird sogar explizit auf eine gewerbliche Nutzung hingewiesen.
Von der online geführten Debatte informiert, verließ die Präsidentin der Hochschule am letzten Donnerstag sogar die Sitzung des Akademischen Senats. Ich wurde gebeten, vorerst nicht mehr weiter zu kommentieren. Versprochen wurde mir, dass der Sachverhalt vonseiten der Hochschule juristisch geprüft werde. Die Kommentare, so wurde AStA-Referenten*innen versichert, wolle Mensch aber stehen lassen. Leider wurde hier von der Hochschule nicht Wort gehalten. Bereits einen Tag später wurden der gesamte Artikel und alle Kommentare, hinweislos gelöscht.
Deshalb veröffentliche ich nun diesen Fall hier, wo ihn weder Hochschule noch Professorinnen löschen können und so niemand den Studierenden die Möglichkeit nehmen kann, sich zu informieren.
Vereinbarung ueber Nutzungsrechte Nekropolen-Projekt (ALT)
Vereinbarung ueber Nutzungsrechte Nekropolen-Projekt (NEU)
Nur um eines klar zustellen: Niemand hat etwas gegen die Ausstellung – ich freue mich, wenn Studierende die Möglichkeit erhalten, ihre Werke einem großen Publikum zu präsentieren. Doch dies den Studierenden nur im Tausch gegen ihre Rechte zu ermöglichen, ist schon aus berufsethischer Sicht abzulehnen. Wenn es sich hier um eine Veranstaltung handelt, welche die Hochschule trägt und fördert, dann sollten Nutzungsvereinbarungen mit der Hochschule und nicht mit Privatpersonen getroffen werden. Um die Rechte der Studierenden zu schützen, sollten dann auch der Nutzungsumfang und die Dauer auf das Projekt beschränkt bleiben und eine kommerzielle Nutzung durch Dritte ausgeschlossen werden.
Die Rechte der Studierenden müssen hier gestärkt und Machenschaften wie die von Frau Prof. Dr. Junker von der Hochschule verbannt werden.
Zeigt Solidarität mir Euren Kommilitonen*innen und informiert Euch.
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Mit studentischen Grüßen
Matthias Rataj
Richtiger und wichtiger Hinweis. Sehr gute Arbeit. Ich hoffe ihr bleibt da dran!