Studierende im ersten Semester können ab dem 06. Februar 2023 einen einmaligen Zuschuss zum Studienstart beantragen.

Aktuell haben finanziell und sozial bedürftige Studierende wieder die Möglichkeit, sich auf einen Zuschuss zum Studienstart für das Wintersemester 2022/2023 zu bewerben. Eine Beantragung ist fortlaufend möglich, solange die Mittel ausreichen. Mit dem Zuschuss zum Studienstart soll Studierenden der erfolgreiche Studienbeginn in Berlin erleichtert werden. Die finanzielle Unterstützung kann für notwendige Anschaffungen, die bei Beginn des Studiums anfallen können, genutzt werden (z.B. für Studienmaterial, Laptop, Kautionszahlungen, zu überbrückenden Lebensunterhalt u.v.m.). Der Zuschuss ist eine einmalige Unterstützung in Höhe von 1.000,- Euro. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren findet ihr hier:

https://www.stw.berlin/beratung/sozialberatung/studienfinanzierung-im-%C3%BCberblick/einmalige-unterst%C3%BCtzungsm%C3%B6glichkeiten-des-studierendenwerks-berlin/zuschuss.html

Der “Zuschuss zum Studienstart” aus dem Sozialfonds des Landes Berlin hat die finanzielle Unterstützung zum erfolgreichen Studienstart zum Ziel. Er richtet sich an sozial und finanziell besonders bedürftige Studierende, die im ersten Semester studieren. Dies erfolgt durch einen finanziellen Zuschuss zum Lebensunterhalt bzw. zu Mehraufwendungen in dieser besonders sensiblen Phase des Studiums, z. B. für Anschaffungen für das Studium, Kautionszahlungen, Anreise, zu überbrückendem Lebensunterhalt, u.ä. Studierende im ersten Semester können einmalig eine finanzielle Hilfe in Höhe von 1.000,- Euro erhalten.

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